Urheberrechtsklage von Oracle gescheitert
Der Oracle-Konzern hatte eine Urheberrechtsklage gegen Google eingereicht. Das oberste US-Gericht schmetterte diese nun ab.
„Es könnte eine wegweisende Entscheidung für die gesamte Branche sein.“ – Tagesschau (vgl. tagesschau.de, 06.04.2021).
Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen den amerikanischen Tech-Giganten Google und Oracle nimmt ein Ende.
Rahmenbedingungen des Rechtsstreits
Das oberste US-Gericht (Supreme Court) entschied sich letztlich zugunsten von Google und Mutterkonzern Alphabet. Für Google standen knapp neun Milliarden US-Dollar auf dem Spiel. Kern des Rechtsstreites war das Smartphone-System Android.
Streit um Java Software-Code
Mit der Übernahme von Sun Microsystems durch Oracle im Jahr 2010 hatte der Konzern auch Java gekauft und noch im selben Jahr Klage gegen Google eingereicht. Google hatte rund 11.000 Zeilen Java Software-Code für Android verwendet.
Konkret handle es sich hierbei um Schnittstellen zur Ausführung bestimmter Funktionen. Diese ermöglichten es, dass Programmierer den Software-Code nicht jedes Mal neu schreiben mussten, wie die Tagesschau berichtet.
Diebstahl geistigen Eigentums?
Oracle hatte Google demnach eine Urheberrechtsverletzung (Diebstahl geistigen Eigentums) vorgeworfen.
… oder gängige Praxis?
Google hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Bei dem Vorgehen handle es sich schon seit langem um gängige Praxis in der Branche. Das Vorgehen habe zudem dem technischen Fortschritt gedient.
Zudem gäbe es in Bezug auf den rein funktionalen Computer-Code kein Urheberrecht, da dieser auch auf andere Art und Weise hätte geschrieben werden können, wie die Tagesschau berichtet.
Jahrelanger Rechtsstreit
Zunächst hatte sich auch der zuständige Richter dieser Auffassung angeschlossen. Dieses Urteil wurde jedoch im Rahmen von Berufungsverfahren revidiert. Am vergangenen Montag (05.04.2021) fiel dann das finale Urteil des Supreme Court mit sechs zu zwei Stimmen gegen das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung durch Google.
Urheberrechtsschutz bedeute Kreativitätseinschränkung
In der Begründung des Urteils hieß es, dass ein Urheberrechtsschutz an dieser Stelle die Kreativität künftiger Programme einschränken würde, wie die Tagesschau berichtet.
Konservative Gegenstimmen
Die als sehr konservativ bekannten Richter Samuel Alito und Clarence Thomas stimmten dagegen. Die im vergangenen Jahr vom ehemaligen Präsidenten Trump ernannte Richterin Amy Coney Barrett, welche am 27. Oktober 2020 die Position der verstorbenen Ruth Bader Ginsburg eingenommen hatte, enthielt sich. (vgl. tagesschau.de, 06.04.2021).
9 April 2021
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